Historisch-kritischer Kommentar

Das heute praktizierte Zivilrecht hat sich vom Text des BGB bisweilen weit entfernt. Es wurde auf der Grundlage und im Rahmen des BGB gestaltet, steht aber auch in einem darüber hinausreichenden Traditionszusammenhang. Es ist ein zentrales Anliegen des hier vorgelegten Kommentars, diesen Zusammenhang sichtbar zu machen. Das erscheint besonders wichtig in einer Zeit, in der sich die Konturen einer europäischen Privatrechtsordnung abzuzeichnen beginnen. Auch diese neue europäische Privatrechtsordnung muss auf historischen Grundlagen aufbauen. Zu diesen Grundlagen gehören heute vor allem die nationalen Kodifikationen und die sie ausgestaltende Rechtsprechung und Rechtswissenschaft.

Diese nationalen Rechtsstrukturen müssen sich ihrerseits kritisch auf ihre Voraussetzungen hin befragen lassen. Wie sind diese Strukturen entstanden? Von welchen Traditionen und Vorstellungen sind sie geprägt? Wie haben sie sich im Laufe der Zeit bewährt oder verändert? Welche Erfahrungen haben wir in Deutschland mit ihnen gemacht? Worin liegen die Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Problemfelder und Problemlösungen vor dem BGB, im BGB und seit dem BGB? Von welchen ökonomischen, kulturellen und sozialen Faktoren sind sie geprägt worden? Wie bewährt sich unser Privatrecht vor den neuen Herausforderungen Europas? Je besser wir derartige Fragen beantworten können, desto mehr Gehör werden wir in der beginnenden europäischen Grundlagendiskussion finden.